Verteidigung durch Ex-Richter und Ex-Staatsanwalt
Als eine von äußerst wenigen Kanzleien im gesamten Bundesgebiet können wir die Verteidigung durch einen ehemaligen Richter sowie einen ehemaligen Staatsanwalt und zugleich erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht bieten. Wir wissen wie Staatsanwaltschaften und Gerichte arbeiten und denken - aus eigener Erfahrung. So können wir die Verteidigungsstrategie optimal auf die jeweilige Situation anpassen und eine bestmögliche Beratung und Vertretung garantieren.
Mit einem Strafverfahren sind häufig weitere rechtliche Probleme verbunden, seien dies Disziplinarverfahren, berufsrechtliche Sanktionen oder familienrechtliche Streitigkeiten. Bei uns erhalten Sie eine kompetente Beratung und Vertretung aus einer Hand - für das Strafverfahren und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Fachgebiete & Schwerpunkte
Ein Strafverfahren stellt für den Betroffenen eine extreme Belastung dar. Es drohen hohe Geldstrafen oder im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe. Abgesehen davon sind berufliche und private Konsequenzen sowie eine massive gesellschaftliche Ächtung zu befürchten. Die Folgen einer Verurteilung können das gesamte zukünftige Leben beeinflussen. Bereits der bloße Vorwurf einer Straftat führt zu einer erheblichen Stigmatisierung und Vorverurteilung.
Umso wichtiger ist eine frühzeitige kompetente Verteidigung durch einen erfahrenen und auf Strafrecht spezialisierten Anwalt. Die nötige Expertise und richtige Strategie ist Voraussetzung für eine optimale Verteidigung.
Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung in Strafverfahren spezialisiert. Unsere Anwälte sind sämtlich exzellent ausgebildete und erfahrene Strafverteidiger. Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten auch in schwierigen Situationen erfolgreich verteidigt und unterstützen auch Sie gerne bei dem Vorwurf einer Straftat.
Erfahrung - Spezialisierung - Diskretion
Als hochspezialisierte Kanzlei für Strafrecht garantieren wir eine umsichtige und kompetente Verteidigung. Wir legen größten Wert auf eine vertrauensvolle, sowie diskrete Unterstützung bei allen strafrechtlichen Vorwürfen und begegnen jedem Mandanten offen und ohne Vorurteile. Mit der richtigen Strategie und der nötigen Erfahrung konnten wir schon vielenMandanten helfen und bestmögliche Ergebnisse erzielen.
Bereits der Vorwurf einer Straftat bringt häufig schwere Folgen mit sich. Die Beschuldigung beispielsweise eines Sexualdelikts aber selbst „nur“ eines Steuervergehens, führt schnell zu massiver Vorverurteilung. Je nach Delikt können hohe Freiheitsstrafen drohen. Zudem sind gesellschaftliche Ächtung sowie private und berufliche Konsequenzen häufig Folgeeiner strafrechtlichen Verurteilung.
Eine fachlich kompetente und persönlich engagierte Verteidigung ohne Vorurteile ist umso wichtiger. Der richtige Anwalt muss daher spezialisiert sein und über eine umfassende Erfahrung im Strafrecht verfügen. Nur dann ist eine erfolgversprechende Verteidigung möglich.
Ex-Richter und Ex-Staatsanwalt
Bei Bedarf bieten wir die Möglichkeit einer Teamverteidigung, was gerade bei schwierigen Fällen die optimale Verteidigung garantiert.
Blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt in der bayerischen Justiz zurück. Lehrt an der Hochschule Augsburg und als Dozent an der IU.
weiterlesenEhemaliger Staatsanwalt – Ist seit Jahren auf die Verteidigung im Strafrecht spezialisiert und hat schon viele hundert Mandanten erfolgreich vertreten.
weiterlesenBlickt auf eine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin zurück. Spezialisiert auf Strafrecht und Opfer Vertretung.
weiterlesenRechtsanwältin Bartschat berät Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Daneben unterstützt sie Mandanten auch in ausgewählten verwaltungsrechtlichen Fragen (insbesondere im Waffen- und Beamtenrecht)
weiterlesenWarum Teamverteidigung?
Eine Teamverteidigung macht aber gerade bei Sexualdelikten Sinn, insbesondere bei komplexen Fällen mit schwieriger Beweislage. In solchen Fällen steht die Verteidigung einer gefühlten personellen Übermacht aus Staatsanwalt, Nebenklage und einem nicht selten voreingenommenen Gericht gegenüber. Hier muss es gelingen, gegen die bestehende Vorverurteilung anzukämpfen.
Bei Aussagen insbesondere von Belastungszeugen muss die Verteidigung gleichzeitig eine strategisch überlegte Befragung durchführen, die Antworten des Zeugen direkt mit früheren Aussagen abgleichen, um Widersprüche aufzudecken, und das Gericht im Auge behalten, um dessen Reaktionen einschätzen zu können. Hinzu kommt, dass bei landgerichtlichen Verfahren stets auf eine optimale Ausgangsposition für eine mögliche Revision hingearbeitet werden sollte, als eine Art Sicherheitsnetz für den Fall einer Verurteilung. Dazu muss im Interesse des Mandanten z.B. auf mögliche Verfahrensfehler geachtet werden und sichergestellt werden, dass diese nicht unbeachtet bleiben. Eine Verteidigung durch ein Anwaltsteam ist in solchen Fällen die bessere Alternative zur Vertretung durch nur einen Anwalt. Vier-Augen-Prinzip und Arbeitsteilung ermöglichen in jeder prozessualen Situation die optimale Reaktion.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de