Verfassungsbeschwerde / Wiederaufnahme / Gnadengesuch
Die Verfassungsbeschwerde stellt eigentlich keine weitere Rechtsmittelinstanz dar. Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich ob Grundrechte verletzt wurden und nicht, ob das Urteil an sich richtig ist. Eine Verfassungsbeschwerde muss daher gut begründet werden. Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall eine Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend ist.
Eine falsche, aber dennoch rechtskräftige Verurteilung lässt sich mit einem Wiederaufnahmeverfahren angreifen. Das Wiederaufnahmeverfahren ist die letzte Chance, die Unschuld des zu Unrecht Verurteilten zu beweisen. Die Voraussetzungen sind jedoch sehr hoch. Nicht in jedem Fall einer als falsch empfundenen Verurteilung ist ein Wiederaufnahmeverfahren sinnvoll. Der wichtigste Grund für eine Wiederaufnahme ist das Vorbringen neuer Tatsachen, die geeignet sind, die Beweisführung des ursprünglichen Urteils zu erschüttern. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist rechtlich hochkomplex und erfordert viel Erfahrung. Wir sind anders als viele Kanzleien auch auf solche schwierigen Fälle spezialisiert und beraten Sie gerne, ob ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgversprechend ist.
Als Verurteilter haben Sie das Recht, einen Antrag auf eine Gnadenentscheidung mit dem Ziel der Strafverschonung oder milderen Verbüßung zu stellen. Wir prüfen gerne, ob in Ihrem Fall ein Gnadengesuch realistische Chancen bietet und unterstützen Sie in geeigneten Fällen auch bei der Stellung des Gnadenantrages.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de