Verhaftung / Untersuchungshaft
Im Falle einer Verhaftung und Untersuchungshaft ist unmittelbar die persönliche und berufliche Existenz bedroht. Das Ziel muss es daher sein, so schnell wie möglich eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu erreichen.
Grundlage einer Verhaftung und der anschließenden Untersuchungshaft ist ein gerichtlicher Haftbefehl. Es muss ein dringender Tatverdacht bestehen und sog. Haftgründe vorliegen. Gerade diese Haftgründe werden oft voreilig bejaht. Hier bieten sich Chancen für die Verteidigung.
Droht Ihnen eine Verhaftung ist Folgendes zu beachten:
Im Falle einer Verhaftung nutzt ein Fluchtversuch nichts. Verhalten sie sich kooperativ und unternehmen Sie nichts, was als Flucht oder Fluchtversuch verstanden werden könnte. Es wird ansonsten nur schwieriger rechtlich gegen die Haft vorzugehen.
Wichtig ist, dass Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen und nichts unterschreiben. Oft wird die Ausnahmesituation der Verhaftung und die damit verbundene psychische Belastung genutzt, um eine Einlassung oder ein Geständnis des Beschuldigten zu erlangen. Bitte behalten Sie hier einen kühlen Kopf und nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen.
Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer 0160/2211381 erreichen.
In diesem Fall ist das beste, das Sie tun können, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen.
Kontakt zu Ihrem Angehörigen ist kurzfristig sehr schwierig. In nahezu allen Fällen gibt es einen sogenannten Beschränkungsbeschluss. Bevor ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt erfolgen kann, muss die Staatsanwaltschaft dies erst genehmigen. Telefonate sind entweder gar nicht oder auch nur mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft möglich.
Als Anwalt kann man den Beschuldigten deutlich leichter und schneller besuchen bzw. kontaktieren. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig. Ihr Angehöriger ist anderenfalls völlig auf sich allein gestellt, weiß nicht, wie er sich verhalten soll oder was auf ihn zu kommt. Umso schneller ein Anwalt beauftragt wird, umso schneller kann auch gegen den Haftbefehl vorgegangen und alles unternommen werden, damit eine Freilassung erfolgt.
Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie in dieser schweren Zeit und unternehmen alles nötige, damit Ihr Angehöriger schnell wieder auf freien Fuß kommt.
Es existieren mehrere Möglichkeiten gegen die Untersuchungshaft rechtlich vorzugehen.
Wenn Sie sich direkt nach der Verhaftung bei uns melden, können wir an der Haftbefehlseröffnung durch das Gericht teilnehmen. Diese erfolgt in der Regel noch am Tag der Verhaftung oder am darauffolgenden Tag. Nicht selten lässt sich bereits hier erreichen, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und der Beschuldigte wieder entlassen wird
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Relativ kurzfristig ist eine Haftprüfung möglich. Hierbei handelt es sich um ein mündliches Verfahren. Durch den Richter, der den Haftbefehl erlassen hat, wird nochmals überprüft, ob dessen Voraussetzungen noch vorliegen. Es besteht hier insbesondere die Möglichkeit, die Situation des Verhafteten darzustellen, auf mit der Haft verbundene Härten hinzuweisen und deutlich zu machen, warum kein Grund für einen Haft besteht.
Ist die Haftprüfung nicht erfolgreich, kann eine Haftbeschwerde zum Landgericht erhoben werden. Hier ist schriftlich vorzutragen, warum der Haftbefehl keinen Bestand haben kann. In manchen Fällen ist es sinnvoll, direkt Beschwerde gegen den Haftbefehl einzulegen. Bis über eine Haftbeschwerde entschieden wird, dauert es in der Regel etwas länger als bis zu einem Haftprüfungstermin. Dafür entscheidet hier ein anderer Richter, was oft bessere Erfolgschancen bietet.
Bleibt auch die Haftbeschwerde erfolglos, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die sogenannte weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht. Diese muss binnen einer Woche nach der Entscheidung über die Haftbeschwerde eingelegt werden. Hier kann also Eile geboten sein.
Sie sehen, es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Untersuchungshaft rechtlich zur Wehr zu setzen. Wir beraten Sie, welcher Rechtsbehelf strategisch der richtige ist und helfen Ihnen, eine schnelle Freilassung zu erreichen.