Rechtsmittel: Berufung/Revision
Nach einer Verurteilung gibt es immer noch Chancen, diese wieder aufzuheben. Gegen Urteile des Amtsgerichts besteht die Möglichkeit der Berufung zum Landgericht. Bei einer Verurteilung durch das Landgericht ist noch eine Revision möglich.
Im Rahmen einer Berufung wird die komplette Beweisaufnahme wiederholt. Es können auch neue Zeugen oder andere Beweismittel eingeführt werden. Die Berufung ist also eine vollwertige zweite Chance vor Gericht.
Bei der Revision handelt es sich demgegenüber um ein rein schriftliches Verfahren. Es wird nur das Urteil des Landgerichts auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Neue Beweise werden nicht erhoben. Entscheidend ist, ob in der Verhandlung formale Fehler gemacht wurden oder das Urteil selbst Rechtsfehler enthält. Der Erfolg einer Revision hängt maßgeblich davon ab, ob die Revisionsbegründung der Verteidigung solche Fehler darlegen kann.
Die Verteidigung in Revisionsverfahren ist eine absolute Spezialmaterie. Nur wenige Verteidiger verfügen hier über die nötige Expertise. Dies gilt erst recht für Revisionen bei Sexualdelikten. Rechtsanwalt Zenger ist seit Jahren nicht nur auf die Verteidigung bei Sexualstraftaten, sondern auch auf Revisionen im Bereich des Sexualstrafrechts spezialisiert. Wir können Ihnen daher die nötige Erfahrung bei Revisionsverfahren bieten und Sie hier optimal vertreten.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
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