Prof. Dr. Florian Zenger, LL.M.*
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Prof. Dr. Florian Zenger* hat sich seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn auf das Strafrecht und im Besonderen auf den Bereich des Sexualstrafrechts spezialisiert.
Professor Dr. Florian Zenger* lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Neben dieser Tätigkeit betreut er Mandanten im Bereich des Strafrechts und des Disziplinarrechts.
Prof. Dr. Florian Zenger hat sich bereits seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn auf das Strafrecht spezialisiert.
Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München war Rechtsanwalt Dr. Zenger längere Zeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II tätig. Rechtsanwalt Dr. Zenger kennt daher die internen Abläufe und Denkweise der „Gegenseite“ aus eigener Erfahrung. Dies stellt einen unschätzbaren Mehrwert bei der Verteidigung dar.
Prof. Dr. Zenger verfügt über eine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und hat schon viele Mandanten auch in schwierigen Fällen erfolgreich vertreten und ist aufgrund seiner besonderen Kenntnisse im Strafrecht berechtigt die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Prof. Dr. Zenger hat in München Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft studiert. Er hat beide juristischen Examina mit Prädikat abgelegt und zu einem strafprozessualen Thema an der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. Im Rahmen eines juristischen Aufbaustudiums zum Master of Laws (LL.M.) konnte er seine strafrechtlichen Kenntnisse vertieften und sich zudem in einem Studium der Mediation (Master of Mediation, M.M.) intensiv mit Konfliktmanagement und Befragungstechniken befassen. Ein Masterstudium der Kriminologie an der Universität Hamburg rundet die akademische Ausbildung von Rechtsanwalt Dr. Zenger ab. Zudem hat sich Rechtsanwalt Dr. Zenger umfassend mit der Thematik der Rechtspsychologie beschäftigt und sich in diesem Bereich umfassend universitär fortgebildet. Um bei medizinstrafrechtlichen Fällen auch medizinische Fragen beurteilen zu können, hat Herr Rechtsanwalt Zenger an der Universität Erlangen-Nürnberg ein Studium im medizinischen Bereich (Master in Health and Medical Management, M.H.M.M.) absolviert.
Neben seiner Dozententätigkeit an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger als Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht an der Ludwig-Maximilians Universität München.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de