Umweltstrafrecht
Umweltschutz nimmt in der Gesellschaft und der öffentlichen Diskussion eine immer bedeutendere Stellung ein. Es ist daher kein Wunder, dass auch die Verfolgung von Delikten aus dem Umweltstrafrecht zunimmt und zudem gerade in strafrechtlichen Nebengesetzen immer strengere Regelungen und Strafvorschriften aufgestellt werden. Auch die Anzeigebereitschaft (angeblicher) Umweltdelikte nimmt rapide zu.
Die Konsequenz ist, dass es zu einer Vielzahl (teils unberechtigter) Strafverfahren kommt, die für den Betroffenen stets eine enorme Belastung bedeuten und im schlimmsten Fall mit hohen Strafen und darüberhinausgehenden Konsequenzen verbunden sind.
Der Bereich des Umweltstrafrechts ist trotz seiner zunehmenden praktischen Bedeutung unter Juristen und Strafverteidigern eine absolute Spezialmaterie. Nur die wenigsten Anwälte verfügen über die nötige Expertise und praktische Erfahrung.
Unsere Kanzlei ist auf das Umweltstrafrecht spezialisiert und kann Ihnen hier die bestmögliche Verteidigung garantieren. Unter anderem war Prof. Dr. Kahle während seiner Tätigkeit als Staatsanwalt für das Kommissariat 13 des Polizeipräsidiums München zuständig, das im Großraum München die Ermittlungen in Umweltdelikten führt.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
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