Tötungsdelikte
Unter der Bezeichnung Kapitaldelikte werden sämtliche Tötungsdelikte (Totschlag, § 212 StGB, Mord, § 211 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB etc.) zusammengefasst.
Bei derartigen Vorwürfen drohen stets sehr hohe Strafen. Hier ist immer die unverzügliche Hinzuziehung eines Anwalts geboten. Inder Regel wird bei einem solchen Vorwurf unmittelbar ein Pflichtverteidiger bestellt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie keinen anderen Anwalt wählen können. Innerhalb von drei Wochen kann der Pflichtverteidiger ausgetauscht werden. Danach können Sie stets einen Wahlverteidiger beauftragen.
Wurde ein Angehöriger wegen eines Tötungsdelikts verhaftet, können Sie am besten helfen indem Sie einen erfahrenen und spezialisierten Verteidiger beauftragen. Aus der Untersuchungshaft heraus erhält man kaum Informationen und hat nur höchst eingeschränkte Möglichkeiten einen passenden Anwalt zu suchen. Gerade bei einem solchen massiven Vorwurf ist die Wahl des richtigen Verteidigers entscheidend.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
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