Sorge-/Umgangsrecht

Viele Strafverfahren haben ihren Ausgangspunkt in kindschaftsrechtlichen Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren. Kindschaftsrechtliche Verfahren sind zudem eine häufige Folge bei Bekanntwerden strafrechtlicher Vorwürfe. So werden nach unserer Erfahrung Vorwürfe einer Straftat häufig genutzt, um Väter den Kontakt mit ihren Kindern zu verwehren oder sich in einem Sorgerechtsstreit eine bessere Position zu verschaffen.

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