Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht bzw. Arztstrafrecht ist einer der Scherpunkte unserer Kanzlei. Umfasst sind dabei sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im medizinischen Bereich.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei vor allem der sog. Abrechnungsbetrug gem. § 263 StGB zu. Hier nimmt die Zahlt der Ermittlungsverfahren und Verurteilungen stetig zu. Selbst kleinere Verstöße bei der Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen aber auch mit Privatpatienten werden inzwischen rigoros verfolgt. Neben hohen Strafen und massiven finanziellen Folgen droht in vielen Fällen der Widerruf der Approbation.
Auch die Vorwürfe von Behandlungsfehlern einschließlich strafrechtlicher Verfolgung als fahrlässige Körperverletzung sowie Strafverfahren bei (angeblich) fehlerhafter Aufklärung stellen keine Seltenheit mehr dar.
Der zunehmende Fokus der gesellschaftlichen Diskussion führt zudem dazu, dass die bisher kaum beachtete Vorschrift des § 174c StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses) immer mehr Bedeutung erlangt. Behandler sind hier einem besonderen Risiko ausgesetzt, auch zu Unrecht mit dem Vorwurf eines solchen Sexualdelikts konfrontiert zu werden.
Wir bieten Ihnen die nötige Erfahrung und Expertise zur Verteidigung gegen einen medizinstrafrechtlichen Vorwurf. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Florian Zenger ist nicht nur seit Jahren erfolgreich als Verteidiger mit einem Schwerpunkt im Medizinstrafrecht tätig, sondern auch Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht an der renommierten Ludwig-Maximilians-Universität München. Er verbindet damit praktische Erfahrung und wissenschaftliches Know-How. Herr Prof. Dr. Kahle bringt als früherer Wirtschaftsanwalt und Diplom-Kaufmann das nötige wirtschaftswissenschaftliche Hintergrundwissen mit, um gerade bei Vorwürfen des Abrechnungsbetruges und der Korruption im Gesundheitswesen optimal verteidigen zu können.
Prof. Dr. Kahle war vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger Richter und Staatsanwalt in der bayerischen Justiz. Rechtsanwalt Zenger ist ebenfalls ehemaliger Staatsanwalt. Damit verbunden ist ein für die Verteidigung äußerst nützlicher Einblick in die Denkweise und die internen Vorgänge bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Die besondere Kompetenz im Bereich des Medizinstrafrechts und die Erfahrung durch die frühere Tätigkeit in der Justiz garantieren eine optimale Verteidigung und bestmögliche Ergebnisse.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Gabelsbergerstr. 9
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E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de