Jugendstrafrecht

Für Jugendliche (14 - 17 Jahre) und unter bestimmten Umständen auch für Heranwachsende (18 - 20 Jahre) kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dieses ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und enthält ein völlig eigenständiges Sanktionssystem und viele prozessuale Besonderheiten. 

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