Disziplinarrecht
Sowohl Beamten als auch Soldaten droht beim Vorwurf einer Straftat immer ein disziplinarrechtliches Verfahren. Auch wenn Vergehen nicht die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, kann ein Disziplinarverfahren gravierende Folgen mit sich bringen. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung drohen existentielle disziplinarische Folgen bis hin zur Beendigung des Beamtenverhältnisses bzw. dem Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten.
Sowohl Beamten als auch Soldaten droht beim Vorwurf einer Straftat immer ein disziplinarrechtliches Verfahren. Auch wenn Vergehen nicht die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, kann ein Disziplinarverfahren gravierende Folgen mit sich bringen. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung drohen existentielle disziplinarische Folgen bis hin zur Beendigung des Beamtenverhältnisses bzw. dem Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten.
Unsere Kanzlei hat sich eine ausgezeichnete Experise im Bereich des Disziplinarrechts aufgebaut und berät Mandanten gerne auch in Disziplinarverfahren.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.

Kontakt
Zenger-Kahle Strafverteidiger
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de
