Betäubungsmittelstrafrecht

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (§§ 29 ff. BtMG) werden gerade in Bayern mit aller Härte verfolgt. Selbst der Besitz geringer Mengen sog. leichter Drogen kann empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Bei Vorwürfen wie dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, unerlaubtem Anbau, Herstellen oder Einfuhr von Betäubungsmitteln drohen erst recht hohe Strafen. 

Scroll Down - Justicia Webflow Template
Why Justicia Law - Justicia Webflow Templatehle Rechtsanwälte

Kontakt

Zenger-Kahle Rechtsanwälte

Gabelsbergerstr. 9
80333 München

Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330

E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de