Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht umfasst vor allem das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) sowie diverse im sog. Nebenstrafrecht geregelte Straftatbestände, wie z.B. die illegale Arbeitnehmerentsendung, die illegale Arbeitnehmerüberlassung, die illegale Beschäftigung von Ausländern oder die sog. Schwarzarbeit.

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