Allgemeines Strafrecht
Wir vertreten und beraten Sie bei sämtlichen strafrechtlichen Vorwürfen aus dem sog. allgemeinen Strafrecht. Die Verteidigung in Strafverfahren erfordert stets viel Erfahrung und das nötige Spezialwissen.
Selbst bei vermeintlich kleinen Bagatelldelikten drohen schnell ernsthafte Konsequenzen mit langfristigen persönlichen Folgen. Daher ist es ratsam, beim Vorwurf einer Straftat immer unverzüglich einen kompetenten Anwalt zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Nur so kann frühzeitig eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeitet werden und ein bestmögliches Ergebnis erzielt werden.
Bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung (§§ 223, 224, 229 StGB), eines Diebstahls (§§ 242, 243, 244 StGB), eines Betruges (§ 263 StGB) bzw. Computerbetruges (263a StGB), eines Raubes (§§ 249, 250 StGB) bzw. der räuberischen Erpressung (§ 253, 255 StGB), einer Unterschlagung (§ 246 StGB), einer Hehlerei (§ 259 StGB), einer Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und bei allen weiteren Straftatvorwürfen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Gabelsbergerstr. 9
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